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Teppichboden reduziert Trittschall in Wohnungen! OLG Schleswig bestätigt Urteil des LG Lübeck

Wohnungseigentümer, die Teppichboden aus der Wohnung entfernen und durch Glattbeläge wie Laminat oder Steinfliesen ersetzen, müssen mit erhöhtem Trittschall, nicht nur in der eigenen Wohnung, rechnen. Fühlt sich der Eigentümer oder Mieter der darunter liegenden Wohnung durch den Trittschall belästigt, kann dieser von dem Störer geeignete Schallschutzmaßnahmen verlangen, urteilte das LG Lübeck.
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten wurde durch das OLG Schleswig abgewiesen (Beschluss vom 08.08.2007, Aktenzeichen 2 W 33/07).

Ein Sachverständiger führte bei der Verhandlung vor dem Landgericht aus: „Durch den Teppichboden würden Körperschallanregungen wie Gehen, Laufen, Stühlerücken, Fallenlassen von Gegenständen – anders als bei harten Belegen wie Fliesen, Parkett oder Laminat – gedämpft. Das in der DIN 4109 Ausgabe 1989 geforderte Trittschallschutzmaß von 10 dB ließe sich durch die Verlegung zum Beispiel eines Teppichbodens erreichen (…) Auch wenn der entfernte Teppichboden schon abgenutzt gewesen sei, sei er gleichwohl noch erheblich besser schalldämpfend als ein Laminat- oder Fliesenboden“.

Quelle: Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein, erhältlich unter http://lrsh.juris.de
    

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